Entsprechend der Präambel der Satzung können unter dem Mantel der WSGeG Klein- und Kleinstprojekte realisiert werden. Das Projekt genießt alle Vorteile einer Genossenschaft, ohne diese selbst gründen und verwalten zu müssen:

  • kein Gründungsaufwand
  • schnelle Realisierung möglich
  • nur anteilige Verwaltungskosten
  • Know-how der Genossenschaft nutzen
  • Einkaufsvorteile der Genossenschaft nutzen

Innerhalb der WSGeG wird für jedes Projekt ein separates individuelles Betriebs- und Finanzierungskonzept erstellt.
Grundsätzlich denkbar sind:

  • Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes für ein konkretes Projekt mit Geschäftsführung durch WSGeG (z.B. „Bürgersolaranlagen“)
  • Nachrangdarlehen an WSGeG, die damit ein konkretes Projekt finanziert *
  • Ausgabe von Genussscheine durch WSGeG zur Finanzierung eines konkreten Projektes *

*keine BaFin-Genehmigung notwendig
Für jedes Projekt können so gezielt Kapitalgeber / Engagierte gesucht und gefunden werden. Emotionelle Verbundenheit (mit einem Verein, der Kirche, eines Dorfes …ect), zukunftsfähige Energieversorgung /–nutzung verbinden sich mit den Möglichkeiten einer ethisch-korrekten  Kapitalanlage. Anstelle einer anonymen Kapitalanlage kennt der Investor „seine“ Anlage und kann eine normale Rendite für sein Kapital erwirtschaften.

Partner Anzeigenteil

Edeka Markt Krawczyk

Referenzen Kurzinfo

Referenzobjekt 2010-12 - Wohnhaus mit Büronutzung

KWK-Anlage Dachs G5.5 mit Kondensor und  Brennwert-Kessel 35KW

Inbetriebnahme 12.2010

IST-Produktion KWK-Anlage zum 31.12.2015:

  • Laufzeit:                        24.357 h
  • Stromproduktion:     129.710 kWh
  • Eigennutzung:              48.479 kWh
  • Einspeisung:                  81.241 kWh
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