Contracting lässt sich in Abgrenzung zum klassischen Verkauf von Anlagen oder Energieträgern als umfassende Energiedienstleistung verstehen, die den Nutzer von allen Aufgaben entlastet, die mit der Bereitstellung der von ihm benötigten Energie zusammenhängen.
In verschiedenen EU-Richtlinien wird die Kombination von energieeffizienter Energietechnologie und/oder Maßnahmen, die die erforderlichen Betriebs-, Instandhaltung- und Kontrollaktivitäten beinhalten, als wertvoller Beitrag für Energieeffizienzverbesserung und/oder Primärenergieeinsparung bewertet. So erfordert gerade die Kraft-Wärme-Kopplung, die Wärme und Strom liefert, komplexe Kompetenzen von Planung über Betrieb bis Lieferung.
Es kommt darauf an, ein Vorhaben zur Energiedienstleistung technisch und rechtlich so zu strukturieren, dass die geplanten wirtschaftlichen, organisatorischen und ökologischen Ziele dauerhaft erreicht werden. Somit sind die Verträge zwischen den Beteiligten komplex, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu beachten sind (BGB, Mietrecht, WEG AVBFernwärmeVO, StromGVV, EnWG, KWKG, EEG, …).
Andererseits hat gerade die Wohnungswirtschaft großes Interesse an Kraft-Wärme-Kopplung.
In Bestandsobjekten kann Contracting eine Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung bzw. Modernisierung der alten Heizungsanlage sein.
Im Neubaubereich können die Anforderungen der EnEV 2014 und Kfw 70 Effizienzhaus den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung erfordern bzw. erforderlich machen.