In Bayern führt die Landesregierung zum Thema Genehmigung von Windkraftanlagen die Diskussion die Abstände von Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung zu erhöhen.
Stichwort hierzu: 10H - steht für 10-fache Höhe
Gemeint ist, dass der Abstand zu der Anlage 10x der Nabenhöhe sein soll.
Ist die geplante Nabenhöhe 140m so entspricht 10H = 1.400 m.
Das es auch anders geht zeigt ein Beispiel aus Österreich. Hier steht ein Windrad der Fa. Enercon E-66 auf 800m Seehöhe.
Das besondere: Besucher haben die Möglichkeit den Turm zu besteigen und von einer Aussichtsplattform die rotierenden Blätter des Windrades (und die Umgebung) zu betrachten.