Das EEG 2012 regelt die Vergütungen für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen werden (§§ 23–33 EEG 2012). Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt grundsätzlich die bisherige Rechtslage fort – vorbehaltlich einiger Übergangsbestimmungen (§ 66 EEG).
Die EEG-Vergütungen (Höhe pro kWh, Dauer der Vergütung in Jahren, ...) werden unterscheiden nach der Art / Technik zur Stromproduktion wie z.B. Windkraft, Photovoltaik, Grubengas, Biomasse, Geothermie, ... vor.
Darüber hinaus sieht das EEG für die einzelnen Energiearten angepasste Vergütungen je nach Ausbauleistung vor.
Eine sehr gute, leicht verständliche Übersicht und Erklärung kann bei Wikipedia nachgelesen werden >>>